Lebenswerte Gemeinde und attraktiver Arbeitgeber: Als erste Kommune wird die Stadt Rinteln erneut mit dem Work Life Plus Arbeitgebersiegel ausgezeichnet
Rintelns Oberbürgermeister Thomas Priemer (3.v.l.) freut sich über die erneute Auszeichnung für die Stadt Rinteln als fairer Arbeitgeber – zusammen mit Jörg Schmieding, Leiter des Amtes für zentrale Dienste (links), der Gleichstellungsbeauftragten Claudia Zehrer (2.v.l.), der stellvertretenden Personalratsvorsitzenden (4.v.l.) sowie den Kolleginnen Jasmin Schlißke und Anja Friedrich.
Rinteln – Stadt an der Weser
Die Stadt Rinteln ist die größte Kommune im Landkreis Schaumburg und grenzt unmittelbar an das Land Nordrhein-Westfalen an. Mit den Stadtwerken und diversen weiteren Eigengesellschaften bietet der Konzern Stadt Rinteln zahlreiche Arbeitsplätze und dreizehn Ausbildungsmöglichkeiten. Mit unserer Arbeitsplatzsicherheit, flexiblen Arbeitszeiten, der Möglichkeit eines Freizeitausgleichs und der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf können wir punkten. Die Bezahlung nach TVöD garantiert eine faire Bezahlung und regelmäßige Lohnsteigerungen.
In sechs Ämtern und zahlreichen Unterbereichen erwartet jede motivierte Bewerberin oder Bewerber ein abwechslungsreiches Arbeitsfeld.
Neben klassischen Verwaltungsmitarbeiterinnen und Mitarbeitern suchen wir auch Fachkräfte für Kindertagesstätten, den Baubetriebshof oder Ingenieure für das Bauamt. Als attraktiver Lebensstandort bietet die Stadt Rinteln eine sehr gute Kinderbetreuung, umfassende Bildungs- und Freizeitangeboten sowie zahlreiche städtische Feste und Veranstaltungen
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Auch die Eigenbetriebe der Stadt Rinteln sind als fairer Arbeitgeber Weserbergland mit dem Work Life Plus Arbeitgebersiegel ausgezeichnet.
Das Ergebnis der Stadtwerke und der verbundenen Unternehmen lesen Sie hier
Die FairnessRatings GmbH zeichnet die Stadt Rinteln erneut als fairen Arbeitgeber im Weserbergland aus. Lesen Sie hier das vollständige Ergebnis, wie es sich bei unseren mehrtägigen Besuchen und Gesprächen darstellt.
Die Stadt Rinteln hat beim Audit 2021 ein Ergebnis von insgesamt 685 und damit 86,2% der möglichen Gesamtpunkte erreicht. Das hier dargelegte Ergebnis betrifft in der Gesamtschau die Verwaltung, den Baubetriebshof sowie die Kindertagesstätten. Wir von FairnessRatings freuen uns, die Stadt Rinteln mit den beiden Unterorganisationen erneut als fairen Arbeitgeber Weserbergland mit dem WorkLifePlus Siegel auszuzeichnen.
Davon sind reguläre Punkte: 580
Zusatzpunkte: 40
konditionale Punkte: 65 (Punkte, die von speziellen Branchen oder Arbeitsbereichen abhängen)
Im Sozialraum des Bauhofs befindet sich neben den gesetzlichen Vorgaben eine Geschirrspülmaschine, ein Kühlschrank, Mikrowelle und ein Herd/Ofen. Auch einige Kindertagesstätten sind mit Sozialräumen über dem gesetzlichen Niveau ausgestattet.
Im Baubetriebshof steht den Beschäftigten zudem eine Dusche zur Verfügung: 15 Punkte
Die gesetzlich vorgegebenen Pausenzeiten können bei der Stadt Rinteln selbstverständlich eingehalten werden.
Jeder Tätigkeit bei der Stadt Rinteln liegt eine aktuelle Arbeitsplatzbeschreibung zu Grunde: 25 Punkte
Die Stadt Rinteln befindet sich im Prozess, ein neues Leitbild zu entwickeln um das Leitbild aus dem Jahr 1998 fortzuschreiben, an dem sich die Beschäftigten orientieren können. Die Kindertagesstätten haben mit ihrer vorbildlichen Initiative „Qualität im Dialog“ ein hervorragendes Leitbild. In der Summe ergeben sich: 10 Zusatzpunkte
Der Arbeitgeber stellt die für den Gesundheitsschutz nötigen Hilfsmittel und Materialien,
und es finden regelmäßig arbeitsmedizinische Untersuchungen statt.
Die Beschäftigten können ein anonymes Beratungsangebot der Burghofkliniken Rinteln nutzen, um bei psychischen Problemen zu intervenieren. Damit und durch die psychischen Gefährdungsbeurteilungen können die Beschäftigten vor psychischen Erkrankungen geschützt respektive kann Ihnen frühzeitig Hilfe angeboten werden: 20 Punkte
Der Arbeitgeber schult die MitarbeiterInnen des Bauhofs regelmäßig in Arbeitssicherheitsmaßnahmen.
Es wird bei längerer Krankheit ein betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten, um die Beschäftigten vor Folgeerkrankungen zu schützen.
Die Stadt Rinteln schult die vorgegebene Zahl an MitarbeiterInnen zu betrieblichen Ersthelfern.
Zur Versorgung von Personen bei einem Herzstillstand wurden insgesamt sieben Laiendefibrillator (AED) für Standorte der Verwaltung in der Innenstadt sowie für den Baubetriebshof angeschafft: 15 Zusatzpunkte
Der Arbeitgeber gewährleistet im Krankheitsfall selbstverständlich die volle Lohnfortzahlung für den Zeitraum von sechs Wochen, ehe Krankengeld durch die Krankenkasse gezahlt wird.
Die Stadt Rinteln bietet freiwillige Gesundheitsleistungen an. Besonders gern nutzen die Beschäftigten das Angebot, kostenfrei die städtischen Bäderbetriebe zu nutzen: 20 Punkte
Bei der Ausstattung der Arbeitsplätze werden Gesundheits- und Ergonomieaspekte beachtet: 20 Punkte
Es ist für die Stadt Rinteln selbstverständlich, sich an das Mindestlohngesetz zu halten.
Dies ergibt sich auch aus dem gültigen Tarifvertrag, dem die Stadt unterliegt.
Entsprechend dem Tarifvertrag TVöD werden Zuschläge in Höhe von 20% für Nacht-, 25% für Sonntags- und 35% für Feiertagsarbeit gezahlt, auch wenn solche Arbeitszeiten eher Ausnahmen darstellen. Dabei erhalten Beschäftigte für Feiertagsarbeit zusätzlich einen 100%igen Freizeitausgleich: 10 Punkte
Anmerkung: Es ist nicht das Ziel von FairnessRatings, in die Tarifhoheit der Tarifparteien einzugreifen. Deshalb liegen diesem Abschnitt nur Mindestanforderungen zu Grunde, die von einem fairen Arbeitgeber auf keinen Fall unterschritten werden dürfen. Allerdings kann ein Arbeitgeber Zusatzpunkte erhalten, wenn er über Tarif bezahlt.
Die Stadt Rinteln nimmt ihre Ausbildungsverantwortung und die Sicherung der eigenen Personalentwicklung sehr ernst und beschäftigt mehrere Auszubildende.
Bei der Stadt Rinteln wurde das Fortbildungsbudget in den vergangenen Jahren massiv ausgebaut, auch nach dem letzten Audit 2019 wurde es weiter ausgeweitet. Die Stadt schult aktiv die MitarbeiterInnen und entwickelt ihre Fähigkeiten weiter: 20 Punkte
dabei werden die Beschäftigten für diese Weiterbildungen freigestellt: 10 Punkte
Im Rahmen von Bildungsurlauben können die Beschäftigten Weiterbildungen und Coachings auch dann wahrnehmen, wenn es sich nicht um ausschließlich fachliche sondern auch persönlichkeitsbezogene Angebote handelt: 15 Zusatzpunkte
Der Arbeitgeber fördert Beratungen hinsichtlich persönlicher Lebensrisiken, womit insbesondere die Altersvorsorge gemeint ist, über die bei Einstellung gut informiert wird, so dass es eine hohe Abschlussrate gibt: 10 Punkte
Der Kernpunkt dieses Kriteriums ist die Vorsorge gegen Altersarmut, Arbeitslosigkeit und lang anhaltende Krankheit, die im öffentlichen Dienst durch den Tarifvertrag gut abgedeckt ist.
Für neue Beschäftigte der Kindertagesstätten gibt es eine Art Patenschaftssystem, um die neuen KollegInnen in die Einrichtungen einzuführen: 5 Punkte
Es findet ein Austausch über die individuellen Entwicklungsmöglichkeiten der Beschäftigten statt, welche sich in Zukunft durch das in Arbeit befindliche Personalentwicklungskonzept noch verbessern wird: 15 Punkte
Eine gemeinschaftliche Karriereplanung wird somit betrieben, auch wenn die Möglichkeiten aufgrund der Organisationsgröße begrenzt sind: 10 Punkte
Die MitarbeiterInnen haben die Möglichkeit, sich durch Weiterqualifikation und Leistung beruflich weiter zu entwickeln: 15 Punkte
Die Verwaltungsleitung der Stadt Rinteln pflegt einen regen Austausch mit dem Personalrat und bezieht ihn auch in strategische Entscheidungen ein. Dadurch und durch Runden der Führungskräfte können die Beschäftigten an der Organisationsentwicklung mitwirken: 25 Punkte
Die MitarbeiterInnen haben die Möglichkeit, ihren Arbeitsplatz und ihr Arbeitsumfeld in begrenztem Umfang mitzugestalten. Auch hier haben die Beschäftigten der Kindertagesstätten durch die Initiative „Qualität im Dialog“ gute Mitwirkungsmöglichkeiten: 10 Punkte
Bei der Stadt Rinteln nimmt der Personalrat die Rolle von Vertrauenspersonen wahr, die als Ansprechpartner bei persönlichen oder beruflichen Problemen zur Verfügung stehen: 10 Punkte
Durch die Gleit- beziehungsweise Kernarbeitszeitregelung haben die MitarbeiterInnen die Möglichkeit, über die Arbeitszeiten mitzubestimmen. Diese Möglichkeiten sind bei den Kindertagesstätten naturgemäß eingeschränkter. Allgemein wird versucht, auf die Bedürfnisse der Beschäftigten hinsichtlich der Arbeitszeitgestaltung einzugehen: 10 Punkte
Der Arbeitgeber organisiert und bezuschusst mindestens eine jährliche personal-Freizeitveranstaltung in Form beispielsweise eines Sommerfests. Auf Ebene der Ämter und Tagesstätten gibt es weitere Veranstaltungen: 15 Punkte
Die Stadt Rinteln nimmt ihre Fürsorgepflicht ernst und die gesetzlichen maximalen Arbeitszeiten werden selbstverständlich eingehalten.
Dabei stehen durch die Gleitzeitregelung und die weiteren Betriebsvereinbarungen die Arbeitszeiten in der Regel 14 Tage vorher fest: 25 Punkte
Überstunden werden entsprechend dem Tarifvertrag als Freizeit ausgeglichen respektive die Beschäftigten haben die Wahl: 30 Punkte
Dabei können die Beschäftigten ein Überstundenkonto von bis 40 Stunden nutzen. Sollen darüber hinausgehende Überstunden nicht verfallen, müssen die Beschäftigten allerdings frühzeitig mit der Personalverwaltung in Dialog treten.
Die Verwaltung hat mit ihrer Gleitzeitregelung die Möglichkeit relativ flexibler Arbeitszeitgestaltung geschaffen. Für Beschäftigte des Bauhofes und bei den Tagessätten sind die Arbeitszeiten starrer: 20 Punkte
Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes ermöglicht eine Altersteilzeit: 10 Punkte
Die Kernzeiten in der Verwaltung: Mo – Do 8:30 Uhr – 12:30 Uhr/ 14 – 15 Uhr, Fr. 8:30 Uhr – 12:30 Uhr
Beim Bauhof sind die Arbeitszeiten starrer, aber eine gewisse Flexibilität ist in Absprache mit Leitung und KollegInnen auch hier möglich. Bei den Kindertagesstätten sind die Arbeitszeiten bedingt durch die Öffnungszeiten nur sehr eingeschränkt flexibel zu gestalten.
In den Kindertagesstätten hat sich in den letzten Jahren eine deutliche Verbesserung der Arbeitssituation durch die Einführung von Springerkräften für einzelne oder Gruppen kleinerer Einrichtungen ergeben. Dies ermöglich besser als früher, Ausfälle zu kompensieren ohne die Beschäftigten zu überlasten.
MitarbeiterInnen können die gesetzlich vorgegebenen freien Tage zur häuslichen Pflege Angehöriger und zu anderen Gelegenheiten (wie Hochzeiten) in Anspruch nehmen, und wenn dies nötig ist, können die MitarbeiterInnen zu solchen Anlässen auch darüber hinaus frei nehmen: 20 Punkte
In Elternzeit oder häuslicher Pflege gebundene Beschäftigte der Stadt Rinteln sind über die KollegInnen stets weiterhin in die Abläufe eingebunden oder könnten auch Fortbildungen in Anspruch nehmen: 15 Punkte
Es gibt die grundsätzliche Möglichkeit für die Beschäftigten in der Verwaltung, einen Teil ihrer Arbeit daheim zu erledigen – nach der Corona-Zeit ist eine Betriebsvereinbarung geschlossen worden, die dies auch in Zukunft regelmäßig ermöglicht: 20 Punkte
Bei Bauhof und Kindertagesstätten ist Heimarbeit naturgemäß nicht möglich.
Auf Eltern wird bei der Planung der Arbeitszeiten versucht, Rücksicht zu nehmen: 15 Punkte
Wenn Beschäftigte nach einer Elternzeit zurückkehren, können sie nahtlos an ihre alte Beschäftigung anknüpfen und brauchen keine Nachteile zu befürchten: 20 Punkte
Der Arbeitgeber garantiert, dass die MitarbeiterInnen in ihrer Freizeit nicht für ihn erreichbar sein müssen. Bereitschaftszeiten beim Bauhof werden entsprechend dem Tarifvertrag bezahlt: 25 Punkte
In den letzten 5 Jahren gab es keine Kündigungen aus betrieblichen Gründen bei der Stadt Rinteln: 20 Punkte
und auch durch Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie haben keine Kündigungen stattgefunden: 20 Punkte
Im Gegensatz zu manch anderem öffentlichen Arbeitgeber kommen bei der Stadt Rinteln keine wiederholt befristeten Beschäftigungsverhältnisse vor, und allgemein bemüht sich der Arbeitgeber die Anzahl an befristeten Anstellungsverhältnissen zu reduzieren: 40 Punkte
Mindestens 85% der Beschäftigten (außer Auszubildenden) befinden sich in nicht befristeten Arbeitsverhältnissen: 40 Punkte
Die Beschäftigten werden durch die betriebliche Altersvorsorge entsprechend dem TVöD über die gesetzliche Rente hinaus durch den Arbeitgeber Stadt Rinteln für das Alter abgesichert: 45 Punkte
Weiterhin erhalten die Beschäftigten vermögenswirksame Leistungen: 15 Punkte