Ihr Unternehmen (Beispiel)

fair | mehr | wert

Work Life+ - Anspruchsvolles Employer Branding für faire, wertschätzende Unternehmen, die ein ehrliches, valides und transparentes Arbeitgebersiegel suchen.

verlässlich transparent Arbeitgebersiegel Work Life Plus faire Arbeitgeber

Der Kriterienkatalog zum „Work Life+“ Siegel wird jährlich überarbeitet. Grundlage für dieses Beispielunternehmen ist der Katalog von Januar 2017.

Das Audit zum „Work Life+“ Siegel ist nicht nur ein objektives Instrument, um zu beurteilen, ob ein Arbeitgeber „fair“ mit seinen Beschäftigten umgeht. Im Rahmen des Audits erhält der Arbeitgeber auch viele Hinweise, wo sich noch etwas verbessern lässt – auch abseits der Kriterien. Dabei geht es stets um das Leitbild „New Work“, also die neue Arbeitswelt, welche Arbeitszeit als qualitativ hochwertige Lebenszeit aufwertet. Als „Dank“ sind Beschäftigte oft produktiver und seltener krank.

fair ist eben mehr wert

Hier könnte Ihr Firmenlogo stehen. Gern binden wir auch eine kleine Bildergalerie oder ein weiteres Bild ein, wodurch Sie Ihr Unternehmen noch besser präsentieren können.

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Hier könnte Ihre Selbstdarstellung stehen. So etwa, in welcher Branche Sie tätig sind, wie viele MitarbeiterInnen Sie haben, welche Firmenphilosophie Sie verfolgen. Gern können Sie hier auch beschreiben, welche offenen Stellen Sie derzeit anzubieten haben.

Vielleicht möchten Sie sich hier aber auch mit einem Imagevideo als Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb präsentieren. Gern binden wir ein Video für Sie ein.

Um nachzuvollziehen, warum Ihr Unternehmen ein fairer Arbeitgeber sein soll, machen wir das im Folgenden transparent

Ihr Unternehmen hat insgesamt 735 und damit 100% der möglichen Gesamtpunkte erreicht und ist ein fairer Arbeitgeber.

Davon sind reguläre Punkte: 735

Zusatzpunkte: 0

konditionale Punkte: 0 (Punkte, die von speziellen Branchen oder Arbeitsbereichen abhängen)

Sozialräume sind im gesetzlich vorgegebenen Ausmaß vorhanden (Ausschlusskriterium – wer die gesetzlichen Vorgaben schon nicht erfüllt, kann kein fairer Arbeitgeber sein)

und enthalten neben den gesetzlichen Vorgaben eine Geschirrspülmaschine, einen Kühlschrank sowie Kochgelegenheiten und eine Mikrowelle. 20 Punkte

Zur Freizeitgestaltung steht in den Sozialräumen eine Couchgarnitour und ein Fernseher bereit. Zeitschriften und eine Tageszeitung liegen in den Sozialräumen aus: 10 Punkte
Vielleicht haben Sie auch einen Kickertisch? Auch dieser zählt hier.

Die gesetzlich vorgegebenen Pausenzeiten werden eingehalten (Ausschlusskriterium).

Jeder Tätigkeit liegt eine Arbeitsbeschreibung zu Grunde: 25 Punkte

Es gibt Vorsorgemaßnahmen gegen psychische Erkrankungen (Beispielsweise Burnout- und Stressprävention): 20 Punkte

Der Arbeitgeber schult die vorgegebene Zahl an MitarbeiterInnen zu betrieblichen Ersthelfern (Ausschlusskriterium – bitte beachten Sie die Vorgaben der Berufsgenossenschaft) und Brandschutzhelfern.

Darüber hinaus werden weitere MitarbeiterInnen zu betrieblichen Ersthelfern geschult, nämlich mindestens doppelt so viele: 20 Punkte

Der Arbeitgeber gewährt im Krankheitsfall die volle Lohnfortzahlung (Ausschlusskriterium – und Sie wären überrascht, wie kreativ manche Arbeitgeber sind, um die gesetzliche Vorgabe zu umgehen).

Der Arbeitgeber erbringt freiwillige Gesundheitsleistungen, nämlich beispielsweise regelmäßige Präventionsschulungen und Rückenschul-Kurse: 20 Punkte

Der Arbeitgeber beachtet bei der Ausstattung der Arbeitsplätze Gesundheits- und Ergonomieaspekte: 20 Punkte

Selbstverständlich bezahlt der Arbeitgeber allen MitarbeiterInnen mindestens den Mindestlohn (Ausschlusskriterium – auch hier bemühen sich viele Arbeitgeber, die Gesetzeslage zu umgehen – fair kann man die nicht nennen).

Anmerkung: Es ist nicht das Ziel von FairnessRatings, in die Tarifhoheit der Tarifparteien einzugreifen. Deshalb liegen diesem Abschnitt nur Mindestanforderungen zu Grunde, die von einem fairen Arbeitgeber auf keinen Fall unterschritten werden dürfen. Allerdings kann ein Arbeitgeber Zusatzpunkte erhalten, wenn er über Tarif bezahlt.

Der Arbeitgeber ist ausbildungsberechtigt und hat innerhalb der letzten drei Jahre mindestens eineN AuszubildendeN beschäftigt.

Der Arbeitgeber schult aktiv die MitarbeiterInnen und entwickelt ihre Fähigkeiten weiter: 25 Punkte

Der Arbeitgeber fördert externe Weiterbildungen: 10 Punkte

Für diese Weiterbildungen werden die Beschäftigten freigestellt: 10 Punkte

Der Arbeitgeber kommt seiner Informationspflicht zu individuellen Lebensrisiken nach und fördert entsprechende Beratungen: 10 Punkte

Der Arbeitgeber hat ein Mentoring-Programm für Auszubildende, neue KollegInnen und/oder Führungskräfte eingerichtet: 10 Punkte

Es finden regelmäßíg MitarbeiterInnengespräche statt: 25 Punkte

Es findet durch Arbeitgeber und MitarbeiterInnen eine gemeinschaftliche Karriereplanung statt: 15 Punkte

Die MitarbeiterInnen haben die Möglichkeit, sich durch Weiterqualifikation und Leistung beruflich weiter zu entwickeln: 15 Punkte

Der Betriebsrat (sofern keiner vorhanden ist: die Beschäftigten in anderer Form) wirkt an der Unternehmensentwicklung mit, indem er zu strategischen Entscheidungen wie auch zu Personalentscheidungen befragt wird. Darüber hinaus kooperieren Unternehmensführung und Betriebsrat hinsichtlich regelmäßiger Schulungen: 25 Punkte

Die MitarbeiterInnen haben die Möglichkeit, ihren Arbeitsplatz aktiv mitzugestalten, indem sie sich beispielsweise in Teams selbst organisieren und regelmäßig die Teamführung wechselt: 20 Punkte

Es sind Instrumente geschaffen, um die Kompetenzen von Führungskräften beurteilen zu können: 15 Punkte

Im Unternehmen ist eine Vertrauensperson benannt, die als Ansprechpartner bei persönlichen oder beruflichen Problemen zur Verfügung steht: 10 Punkte

Mindestens einmal im Jahr finden gemeinsame Veranstaltungen (wie eine Weihnachtsfeier) der Belegschaft statt, welche vom Arbeitgeber finanziert werden: 15 Punkte

Der Arbeitgeber kommt seiner Fürsorgepflicht nach und die gesetzlichen maximalen Arbeitszeiten werden eingehalten.

Arbeitszeiten stehen in der Regel verbindlich (zu mindestens 90%) 14 Tage vorher fest: 25 Punkte

Überstunden werden in der Regel als Freizeit ausgeglichen und nur in Ausnahmefällen oder auf Wunsch der Beschäftigten ausgezahlt: 30 Punkte

Es gibt die Möglichkeit flexibler Arbeitszeitgestaltung. Beispielsweise kann für alle MitarbeiterInnen Gleitzeit vereinbart sein. Außerdem hat der Betrieb ein Arbeitszeit-Floating von 10 Arbeitsstunden im Rahmen der Wochenregelarbeitszeit von 38 Stunden eingerichtet: 20 Punkte

Die MitarbeiterInnen haben die Möglichkeit, ihre Lebensarbeitszeit flexibel zu gestalten, da beispielsweise ein Lebensarbeitszeitkonto für alle Beschäftigten die Regel ist: 25 Punkte

MitarbeiterInnen können die gesetzlich vorgegebenen Freitage zur häuslichen Pflege Angehöriger in Anspruch nehmen (Ausschlusskriterium).

MitarbeiterInnen können über die gesetzliche Regelung hinaus für die häusliche Pflege frei nehmen: 20 Punkte

Der Arbeitgeber finanziert die Kinderbetreuung/den Kindergartenplatz für Beschäftigten-Kinder: 30 Punkte

Der Arbeitgeber garantiert, dass die MitarbeiterInnen in ihrer Freizeit nicht für ihn erreichbar sein müssen: 25 Punkte

In den letzten 5 Jahren gab es keine betriebsbedingten Kündigungen: 40 Punkte

Im Betrieb kommen – auch bei in der Regel projektbezogenen Anstellungen – keine wiederholt befristeten Beschäftigungsverhältnisse vor: 40 Punkte

Mindestens 85% der Beschäftigten (außer Auszubildenden) befinden sich in nicht befristeten Arbeitsverhältnissen: 40 Punkte

Der Betrieb unterhält für die ArbeitnehmerInnen eine betriebliche Altersvorsorge und trägt selbst dazu mit Zuschüssen bei: 45 Punkte

Der Arbeitgeber gewährt Vermögenswirksame Leistungen: 15 Punkte

Der Betrieb bezuschusst Mahlzeiten während des Arbeitstages: 15 Punkte

Der Betrieb bezuschusst oder finanziert voll die Fahrt zum Arbeitsplatz: 15 Punkte